Sie zahlen für die Scheidung nicht mehr als die gesetzlichen Mindestgebühren
- Wir berechnen die gesetzlichen Mindestgebühren. Informieren Sie sich mit unserem Scheidungskostenrechner, welche Kosten anfallen.
- Auf die Scheidungskosten hat der Anwalt keinen großen Einfluss, er ist bei Gerichtsverfahren verpflichtet, mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen: Der Richter setzt spätestens im Scheidungstermin den Gegenstandswert fest.
- Die Formel hierfür: dreifaches Nettomonatseinkommen beider Eheleute = Gegenstandswert.
- Nach diesem Wert richten sich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren.
- Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie also jetzt schon ermitteln, welche Kosten auf Sie zukommen.
Achtung: Im Scheidungsverfahren gilt: Jeder zahlt seinen Anwalt, es gibt keine Erstattungspflicht wie bei anderen Zivilsachen (“der Verlierer zahlt alles”). Die Gerichtskosten werden geteilt.
Können Sie die Scheidungskosten nicht selbst zahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Wir können besprechen, ob Sie hierauf einen Anspruch haben.
Kosten sparen bei nur einem Anwalt
Das Scheidungsverfahren ist ein Anwaltsverfahren. Das heißt, Anträge kann nur ein Rechtsanwalt stellen, nicht aber ein Beteiligter selbst.
Tipp der Fachanwältin: Ich kann es nicht oft genug sagen. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Den darf es berufsrechtlich nicht geben. Kennen Sie also einen Bekannten oder Verwandten, der Ihnen sagt, er habe bei seiner Scheidung mit seiner Frau einen gemeinsamen Anwalt gehabt, dann stimmt das nicht!
Der Anwalt ist aufgrund seines Berufsbildes – im Gegensatz zum Richter – gerade nicht neutral, sondern parteiisch zugunsten seines Mandanten. Er ist demnach ein einseitiger Interessenvertreter. Beispielsweise kann er nicht einerseits dem Mann raten, er solle noch schnell eine private Altersvorsorgeversicherung abschließen, damit die Exfrau weniger Unterhalt erhält, und andererseits seiner Frau raten, sie habe angesichts ihres Alters /des Alters der Kinder / Krankheit usw. keine Erwerbsobliegenheit. Dass hier Interessenkollisionen vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand.
Ist die Scheidung absolut einvernehmlich und sind auch sonst zwischen den Eheleuten keine Punkte mehr offen, kann man viele Kosten sparen: Dann fallen nur Kosten für einen Anwalt an, die man sich gut teilen kann. Dies kann schnell 1.500,– € bis 2.000,– € ausmachen. Der Scheidungsantrag muss (!) von einem Anwalt bei Gericht gestellt werden. Der Andere braucht dann keinen Anwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt. Ferner war sicher bereits alles geregelt.
Einer hat einen Anwalt, der andere stimmt zu – das kann also große Vorteile haben:
- Sie haben schon alles geregelt wie Unterhalt und Vermögensaufteilung
- Sie sparen ordentlich Kosten
- Es kommt meist kein zusätzlicher Streit, weil die Eheleute nun alle Punkte als erledigt abhaken
Aber Vorsicht:
Ist die Scheidung nicht einvernehmlich und müssen Sie noch vieles mit Ihrem zukünftigen Expartner klären, kann es Nachteile haben, sich keinen Anwalt zu nehmen:
Bekommen Sie z.B. Trennungsunterhalt und wollen auch Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung, ist es sicher nicht klug, die Scheidung ohne Anwalt zu führen, da Sie nicht gut reagieren können, wenn im gerichtlichen Verfahren Fragen auftauchen. Auch Überlegungen, ob Sie die Unterhaltsfrage mit in den Scheidungsverbund einziehen wollen ( Verbund = Die Scheidung wird erst ausgesprochen, wenn über die Folgesache wie z.B. Unterhalt entschieden wurde), funktionieren nicht ohne anwaltliche Hilfe. Bedenken Sie , dass Sie ohne Anwalt keinen eigenen Antrag stellen können. Nimmt Ihr Partner seinen Scheidungsantrag zurück (aus welchen Gründen auch immer), dann gibt es kein Scheidungsverfahren mehr.
Den Scheidungsbeschluss bekommen Sie über mich zugesandt. Dann sind Sie geschieden.
Sie sehen also, die Scheidung durch einen (nicht gemeinsamen!) Anwalt ist dann eine sehr gute Sache, wenn alles andere geregelt ist
Und das liebe Geld?
Bezahlen Sie den ersten Teil der Rechnung, wenn ich den Scheidungsantrag bei Gericht einleite. Den zweiten Teil bezahlen Sie, wenn der Scheidungstermin kommt.
Was kann ich für Sie tun?
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf Seite scheidung.org .