Gut beraten in Essen

20 Jahre Erfahrung im Scheidungsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Scheidungsanwältin in Essen

Starten Sie in Ihr neues Leben und sparen Sie nach dem Trennungsjahr Zeit, Geld und Nerven mit Unterstützung Ihrer Scheidungsanwältin. Hier finden Sie alle wichtige Informationen, die Sie  für eine schnelle und einfache Scheidung brauchen.

Starten Sie nach der Scheidung in Ihr neues Leben

  • Erfahren Sie alles über die Scheidung von einer Fachanwältin für Familienrecht
  • Finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen rund um die Scheidung
  • Bringen Sie in wenigen Minuten Ihre Scheidung auf den Weg

Profitieren Sie von meiner 20-jährigen Erfahrung als Scheidungsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Durch einen intensiven E-Mail-Kontakt und eine elektronische Aktenführung ergänzen wir Ihre persönliche Beratung über die üblichen Standards hinaus. Eine enge persönliche Rücksprache mit Ihnen  ist natürlich selbstverständlich und erwünscht.

Ihre Scheidungsanwältin in Essen begleitet Sie während der Scheidung

Ich begleite Sie persönlich, per E-Mail und am Telefon während des Scheidungsverfahrens. Bringen Sie in nur wenigen Minuten Ihre Scheidung auf den Weg. 

  • Das Trennungsjahr ist abgelaufen und Sie wollen sich scheiden lassen
  • Sie haben sich mit Ihrem Partner über Unterhalt, Vermögen usw. geeinigt oder stehen kurz davor
  • Ihr Scheidungsverfahren liegt am Familiengericht in Essen oder Umgebung, Sie wohnen aber weit weg
  • Sie möchten bei Ihrer Scheidung begleitet werden und wollen dazu den persönlichen Kontakt mit Ihrem Anwalt
  • Sie sind viel unterwegs, haben wenig Zeit und möchten deshalb die Scheidung bequem von zu Hause aus einleiten

Ihre Scheidung: Alles, was Sie wissen müssen

Scheidung – was ist das eigentlich?

Die Scheidung ist erst einmal nichts anderes als die gerichtliche Auflösung der Ehe. So einfach – und doch so schwer!

Tipp der Scheidungsanwältin: Wenn Sie sich bereits im Trennungsjahr mit Ihrem Partner über Unterhalt, Vermögensfragen u.a. geeinigt haben, dann zögern Sie nicht, die Scheidung bei Gericht einzureichen. Oft spart eine frühe Scheidung bares Geld, wenn Ihnen klar ist, dass eine Versöhnung nicht mehr möglich ist.

Vertrauen Sie dem Spezialisten für Scheidungsrecht in Essen

Ich bin seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht und spezialisiert auf Scheidungen. Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit einer Zusatzausbildung. Um am Ball zu bleiben, sind jährlich mehrere Fortbildungen Pflicht. Die Investition in das Wissen ist auch sinnvoll, denn bei der hohen Zahl an Scheidungsfällen sollte einem nichts fremd und alle Feinheiten des Scheidungsrechts beherrscht sein.

Als Ihre Scheidungsanwältin in Essen begleite ich Sie durch Ihre Scheidung: Nehmen Sie Kontakt auf – persönlich oder online

Bringen Sie einfach und bequem mit wenigen Klicks oder einem Telefonat die Scheidung auf den Weg. Hier stehen Ihnen zwei einfache Möglichkeiten offen:

Persönlich – Vereinbaren Sie telefonisch unter 0201 240580 oder per E-Mail unter kanzlei@traphan.de einen Termin. In einem persönlichen Gespräch klären wir den weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens. Sie erfahren alles über den Schriftwechsel, die mündliche Verhandlung des Scheidungstermins und den Versorgungsausgleich. Vielen ist dieser persönliche Kontakt lieber.

Per E-Mail oder Telefon oder Web-Akte – Wenn Sie beruflich stark eingespannt sind oder weiter weg wohnen: Kein Problem, Beratungen per E-Mail bzw. Web-Akte oder mittels Telefontermin erlauben Flexibilität und individuelles Vorgehen und Bearbeitung Ihrer Sache.

Eine kurze Trennungszeit spart Geld

Kommt eine Versöhnung nicht mehr in Betracht, hat es oft Vorteile, die Scheidung schnell zu beantragen. Wenn Sie Trennungsunterhalt an den Ehegatten zahlen, sollte die Sache einfach sein: Je eher Sie die Scheidung auf den Weg bringen, desto kürzer ist die Trennungszeit. Ob dann nach der Scheidung noch Unterhalt für den Expartner geschuldet ist, steht auf einem anderen Blatt: Der Unterhalt nach der Scheidung kann nach der Scheidung aber zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden, der Trennungsunterhalt hingegen nicht. Es lohnt sich dann also, die Trennungszeit möglichst kurz zu halten und die Scheidung schnell zu beantragen.

Informieren Sie sich hier zum Thema Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalt

Tipp der Scheidungsanwältin: Zwischen Trennung und Scheidung ist erheblich mehr Zeit vergangen als das typische Trennungsjahr. Erst mit der Scheidung ist die Trennungszeit beendet. Das vergessen viele. Gerade deswegen sollten diejenigen, die z.B. Trennungsunterhalt an den Ehegattenunterhalt zahlen, schnell aus der Trennungszeit heraus. Das geht nur, wenn man schnell das Scheidungsverfahren auf den Weg bringt. Idealerweise hat man mit seinem Expartner eine Gesamtlösung für alle Folgesachen wie Unterhalt und Vermögen gefunden. Sparen Sie also Geld, indem Sie das Trennungsjahr im Blick haben.

Auch in emotionaler Sicht erlebe ich es oft, dass eine Scheidung die Wogen etwas glätten kann, wenn der Groll und die Unsicherheit aus der ersten Trennungszeit vorbei sind. Viele geschiedene Ehepaare haben wieder einen höflicheren Umgang miteinander und sind eher bereit, Kompromisse einzugehen, zum Beispiel wegen der gemeinsamen Kinder.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Das Gericht wird die Scheidung aussprechen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein
  • Die Ehe muss gescheitert sein

Trennungsjahr abgelaufen

Die mündliche Verhandlung, also der Scheidungstermin, setzt den Ablauf des Trennungsjahres voraus. Fast immer beginnt das Trennungsjahr mit dem Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung. Ist das Trennungsjahr annähernd abgelaufen (nach ungefähr zehn Monaten), kann ein Ehegatte den Scheidungsantrag durch seinen Scheidungsanwalt stellen. Das Scheidungsverfahren selbst dauert aber deutlich länger, weil der Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich = Ausgleich der in der Ehe gesammelten Rentenanwartschaften, dazu unten mehr) mitgeregelt werden muss. Die Auskünfte hierfür dauern immer mehrere Monate.

Dennoch kann man die Scheidung nicht deutlich vorher auf den Weg bringen, da die Richter dann üblicherweise monieren, dass das Trennungsjahr noch nicht annähernd abgelaufen sei.

Und wenn keiner auszieht? Dann kann das Trennungsjahr natürlich trotzdem laufen, es ist aber deutlich schwieriger, den Beginn der Trennung nachzuweisen. Das ist kein Problem, solange beide die Scheidung zügig wollen. Es kann aber ein Problem sein, wenn einer -aus welchen Gründen auch immer- nicht (mehr) geschieden werden will. Wichtig bei der Trennung in der Ehewohnung ist die völlige Trennung von Tisch und Bett. Hierbei hat in der Praxis durchaus der Bereich “Tisch” größere Bedeutung: Liegt noch ein gemeinsames Wirtschaften und Leben vor (Wäsche, Mahlzeiten, Einkaufen, sich kümmern etc.), dann liegt keine Trennung vor.

Finden Sie hier Informationen zum Thema Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung

Übrigens: Das Trennungsjahr müssen Sie auch einhalten, wenn Sie sich kurz nach der Heirat getrennt haben.

Scheitern der Ehe

Das Scheitern der Ehe folgt meist aus dem Ablauf des Trennungsjahres: Liegt die Trennung seit einem Jahr vor, kam es nicht zu Versöhnungen und wollen beide geschieden werden, dann ist die Ehe gescheitert.

Tipp der Scheidungsanwältin: Auch wenn einer der beiden Eheleute im Gerichtstermin sagt, er möchte die Scheidung eigentlich nicht: Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und keine Versöhnung vorliegt, dann wird der Richter die Scheidung aussprechen, auch dann, wenn es einem nicht gefällt. Keine Sorge: Im Scheidungstermin wird nicht lang und breit erklärt, warum die Ehe zu Ende sein soll, es gibt hier keine Schuldfrage mehr

Zum Thema gemeinsamer Anwalt

Und nach der Scheidung?

Wenn Sie den Scheidungsbeschluss in Händen halten, haben Sie einen Monat Zeit, hiergegen Beschwerde einzulegen. Dies kommt aber in der Praxis selten vor. Dennoch wird der Scheidungsbeschluss erst rechtskräftig (= nicht mehr anfechtbar), wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Dann bekommen Sie von Ihrem Anwalt einen Scheidungsbeschluss mit einem Stempel des Gerichts, dass der Beschluss seit einem bestimmten Datum rechtskräftig ist.

Im Scheidungstermin umgehen manche die Rechtsmittelfrist, indem beide Eheleute darauf verzichten. Dann wird der Scheidungsbeschluss also ein paar Wochen früher nicht mehr anfechtbar und damit rechtskräftig. Erst dann ist die Trennungszeit beendet. Aber Vorsicht: Bitte verzichten Sie nur dann auf Rechtsmittel, wenn Sie keinen Trennungsunterhalt von Ihrem Partner bekommen und wenn Sie alleine krankenversichert sind. Beides endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Bei der Familienversicherung der Krankenversicherung gibt es zwar eine Übergangsfrist. Aber dann ist schon Eile geboten, damit Sie nicht ohne Krankenversicherung dastehen.

Tipp der Fachanwältin: Bewahren Sie das Original des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk sorgfältig auf. Sie müssen ihn z. B. bei einer Wiederheirat, Namensänderung oder beim Renteneintritt vorlegen. Er ist auch wichtig für Ihre Krankenversicherung, wenn Sie aus einer Familienversicherung ausscheiden.

Zu den Scheidungskosten:

Was kann ich für Sie tun?




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    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf Seite scheidung.org .

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